Krankheit Ihres Kindes
- Wenn Ihr Kind erkrankt ist, informieren Sie darüber bitte morgens die Klassenlehrerin über eine mündliche Entschuldigung durch einen Mitschüler. Wenn dies nicht möglich ist, informieren Sie bitte telefonisch direkt Ihre Klassenlehrerin oder die Schulsekretärin Frau Mönkeberg von der Krankheit Ihres Kindes.
- Schicken Sie Ihr Kind erst zur Schule, wenn es wieder gesund ist.
- Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist ab dem dritten Tag notwendig, d.h. wenn Ihr Kind länger als drei Tage krank ist. Geben Sie Ihrem Kind dann eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule.
Ansteckende Krankheiten müssen im Sekretariat gemeldet werden (Bindehautentzündung, Windpocken, Scharlach, Läuse u.s.w.)
Nach Abklingen der Infektion muss Ihr Kind ein ärztliches Attest bei seiner Klassenlehrerin abgeben, aus dem hervorgeht, dass kein Ansteckungsrisiko mehr besteht (Bei Läusen wird ein Attest bereits nach dem ersten Auftreten verlangt).